Medizinrecht

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ARZTHAFTUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
GEBURTSSCHADEN
MEDIZINPRODUKTE

GRUNDREGELN


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Arzthaftung

Arzthaftung betrifft den gesamten Bereich der fehlerhaften ärztlichen Behandlung einschließlich der unterlassenen oder unvollständigen Aufklärung des Patienten zum Behandlungsablauf und der damit verbundenen Risiken.

Behandlungsfehler führen zu Ansprüchen des Patienten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie teilweise zu lebenslangen Schadensrenten.


Geburtsschaden

Der Geburtsschaden betrifft die ärztliche Behandlung der Patientin während der Schwangerschaft, in der Geburt und die Versorgung der Mutter und des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt. In die Behandlung sind in der Regel Ärzte und Hebammen einbezogen.

Der gesundheitliche Schaden kann daher Mutter und Neugeborenes betreffen.

Auch hier führen Behandlungsfehler zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und insbesondere beim gesundheitlich dauerhaft geschädigten Kind zu lebenslangen Schadensrenten.


Medizinprodukte

Medizinprodukte können durch die Herstellung oder das Material fehlerhaft sein, falsch kombiniert oder nicht in der zugelassenen Art und Weise angewendet werden, das Haltbarkeitsdatum kann abgelaufen sein oder sie werden aus Kostengründen verbotenerweise wieder aufbereitet. Oft führen kleine Ursachen zu großen gesundheitlichen Schäden bei dem Patienten.

Fehler von Medizinprodukten führen ebenfalls zu Ansprüchen des Patienten auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und teilweise zu lebenslangen Schadensrenten.


Grundregeln

Im Umgang mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen gibt es bestimmte Regeln, die Sie von Anfang an einhalten sollten:

1. Gedächtnisprotokoll - Schreiben Sie zeitnah auf, was Ihnen passiert ist. Bitten Sie Verwandte, Bekannte und Zeugen ebenfalls ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben.

2. Fotos - Fertigen Sie so früh wie möglich Fotos von körperlichen Schäden und / oder Unterlagen etc. an. Achten Sie auf die Qualität der Fotos und speichern Sie die Fotos nach Möglichkeit ab.

3. Dokumente - Beschaffen und behalten Sie frühzeitig alle Dokumente, Unterlagen, CDs, Fotos usw., die Sie erhalten können.

4. Gutachten - Lassen Sie sich durch Aussagen von Ärzten oder durch Sachverständigengutachten von Krankenkassen und Schlichtungsstellen nicht entmutigen. Die Gutachten können unrichtig oder ungenau sein. Außerdem wird in der Regel die falsche oder unterlassene Aufklärung durch den Arzt nicht berücksichtigt. Eine Überprüfung ist durchaus sinnvoll.

5. Kontakte mit Schädigern und Versicherungen - Verzichten Sie auf emotionale Schreiben. Bleiben Sie sachlich und beschränken Sie sich auf das Wesentliche. Ohne professionelle Hilfe haben derartige Kontakte meist keine Aussicht auf Erfolg oder sind sogar nachteilig. Verschwenden Sie keine Zeit.

6. Abfindungsangebote - Schnelle Angebote von Schädigern oder Versicherungen sind oft von Nachteil. Ihre Ansprüche sind meistens wesentlich höher.



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