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Arzthaftung

BEHANDLUNGSFEHLER
FEHLERHAFTE RISIKOAUFKLÄRUNG
SCHMERZENSGELD
SCHADENSERSATZ
HAFTUNG FÜR ZUKÜNFTIGE SCHÄDEN

Ihre ärztliche Behandlung war fehlerhaft? Sie sind nicht ordnungsgemäß über deren Risiken aufgeklärt worden?

gorecht Prozessfinanz unterstützt und bezahlt anwaltliche Tätigkeit und Prozesse gegen Ärzte und Zahnärzte wegen falscher Behandlung.

Jeder körperliche Schaden, der nicht schicksalhaft eintritt, beruht letztendlich auf einem ärztlichen Behandlungsfehler. Der Patient ist vom Arzt über die Behandlungsmaßnahmen und deren Risiken sowie Behandlungsalternativen so aufzuklären, dass er das Für und Wider abwägen und sich dann entscheiden kann. Andernfalls haftet der Arzt bei Gesundheitsschäden schon wegen fehlerhafter Aufklärung des Patienten.

Bei Zahnärzten tritt außerdem die Haftung für fehlerhaften Zahnersatz und Prothetik hinzu.

Grundlage der Haftung ist einerseits der Arztvertrag bzw. Krankenhausvertrag egal ob Kassen- oder Privatpatient sowie die Notfallversorgung und andererseits die fehlerhafte Aufklärung des Patienten. Jede ärztliche Behandlung ist in der Regel eine Körperverletzung, in die der Patient nur bei gehöriger Aufklärung wirksam einwilligen kann. Andernfalls haftet der Arzt bei gesundheitlichen Schäden auch wegen fehlerhafter Aufklärung des Patienten.

Behandlungsfehler:

Anamnesefehler, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Therapie- bzw. Behandlungsfehler sowie Operationsfehler, Nachsorgefehler, Fehlmedikation

fehlerhafte oder fehlende medizinische Indikation (überflüssige Behandlung) und nicht erkannte Behandlungsalternativen

Schulmedizin und neue Behandlungsmethoden, Außenseitermethode, Anfängeroperation, Nichteinhaltung des Facharztstandards, fehlgeschlagene Heilversuche

Sonderlagen:

fehlerhafte Notfallaufnahme oder die viel zu lange Wartezeit bis zur Einweisung in die Fachklinik

Geburtsschäden, Sauerstoffmangelsyndrom, Behinderung des Kindes, Fehlgeburt

Wochenbettversorgung durch Hebamme, Milchstau, Brustentzündung, Abzeßbildung (Mastitis)

Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftstest

Plastische Chirurgie, Schönheitsoperationen, Kosmetikschäden

Aufklärungsfehler:

Befund- und Diagnoseaufklärung

Aufklärung zur Indikation (Erforderlichkeit) der Behandlung, vitale oder nur relative Indikation, Behandlungsalternativen

Eingriffs-/Risikoaufklärung, therapierichtiges Verhalten, Medikation

patientenbezogene Aufklärung über die berufliche und private Lebensführung bei Funktionsbeeinträchtigung wichtiger Organe, nachhaltige Störungen des Bewegungsapparates, Dauerschmerzen, Entstellungen, künstlicher Darmausgang, Inkontinenz, Impotenz, langdauernde Schonung, Folgeoperationen

wirtschaftliche Aufklärung zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Sonderlagen:

Aufklärung über vaginale oder Schnittentbindung

sehr hohe Anforderungen an die Aufklärung bei Schönheitsoperationen und kosmetischen Maßnahmen

Folgen:

Fehlerhafte Behandlung und / oder mangelhafte Aufklärung führen zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatzanspruch des Patienten zum Teil in Form lebenslanger Renten.

Der Anspruch ist vererblich und kann von den Erben eines verstorbenen Patienten geltend gemacht werden.

Wir unterstützen Sie gerne und prüfen den Vorgang kostenlos. Dann entscheiden wir, ob wir Ihnen eine Prozessfinanzierung anbieten. gorecht Prozessfinanz übernimmt in diesem Fall das gesamte Kostenrisiko des Gerichtsverfahrens gegen Erfolgsbeteiligung.